AGB

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH, Stolpener Straße 8, 01877 Bischofswerda, vertreten durch ihren Geschäftsführer und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Vermietung von Catering-Utensilien und/ oder Partyservice-Produkten kommt in den Ladengeschäften der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH durch individuelle Antrags- und Annahmeerklärung zustande.

§ 3 Mietweise Überlassung von Gegenständen

a) Eigentumsverhältnis
Alle von der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme von Speisen und Getränken, sowie im Vertrag vereinbarte Dinge wie z.B. Blumenschmuck etc. bleiben Eigentum der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH, bzw. dessen Zulieferern.

b) Mietdauer
Die Mietgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Ohne abweichende Vereinbarung gilt eine Mietdauer von 5 Tagen als vereinbart.

c) Pflicht des Kunden
Mietgeschirr, bzw. mietweise überlassene Gegenstände hat der Kunde pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung, bzw. zum vereinbarten Rückholtermin zurück zu geben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet das Mietgut, welche mit Getränken und Speisen in Kontakt war, aus hygienischen Gründen zu reinigen. Die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH behält sich vor, Reinigungskosten für nicht gereinigtes Mietgut mit 1€ pro Stück in Rechnung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Tischwäsche-Artikel. Diese können im ungereinigten Zustand zurückgegeben werden. Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird dem Kunden empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeit des Auf- und Abbaus auf eigene Kosten zu versichern.

§ 4 Lieferung

a) Leistungszeit und Leistungsort
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wie zum Beispiel Abholung, erfolgt die Lieferung durch die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH zum vereinbarten Termin. Eine Abweichung von 30 Minuten ist möglich. Sollte eine längere Verzögerung vorliegen, so gewährleistet die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH die rechtzeitige Information, spätestens aber zum Leistungszeitpunkt. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse bis hinter die erste verschlossene Tür. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Ware und dem Mietzubehör und quittiertdiese nach Erhalt.

b) Besondere Umstände
Der Kunde ist verpflichtet bei Vertragsschluss auch besondere Gegebenheiten vor auf dem Lieferweg, oder am Leistungsort anzugeben, insbesondere Baustellen oder defekte Aufzüge.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH vom Vertrag zurücktreten. Die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 5 Zahlung
a) Preise und Lieferkosten
Es gilt ausschließlich die aktuelle Preisliste der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Lieferung, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH in Bischofswerda vereinbart wird.

b) Zahlungsmethoden
Die Zahlung erfolgt in bar bei Anlieferung. Andere Vereinbarungen über zulässige Zahlungsmethoden bedürfen der Schriftform.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Stornierung

Vom Kunden beauftragte Bestellungen können bis 4 Tage vor dem Liefertermin abgesagt werden. Erfolgt eine Absage nach diesem Termin, so gilt: Bis 2 Tage vor Liefertermin – Zahlung von 25% der Bestellkosten zzgl. Ggf. durch die Beauftragung Dritter entstandene Kosten. 1 Tag vor Liefertermin – Zahlung von 50% der Bestellkosten zzgl. Ggf. durch die Beauftragung Dritter entstandene Kosten. Weniger als 1 Tag vor Liefertermin – Zahlung von 90% der Bestellkosten zzgl. Ggf. durch die Beauftragung Dritter entstandene Kosten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
An Produkten der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Mitteilung
Sollte der Kunde Mängel an der Ware erkennen, bittet die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

c) Nacherfüllung bei Kaufverträgen
Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

d) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

e) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

f) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

§ 9 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

§ 10 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Schiebocker Fleischverarbeitungsgesellschaft mbH in Bischofswerda vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.